Mitglied werden

Fußbälle Wegen der enorm hohen Kosten, die z. B. die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes oder die Jugendarbeit mit sich bringen, ist der Verein für jedes neue Mitglied dankbar. Personen, die aktiv am Spielbetrieb teilnehmen oder sich im Bereich des Freizeit- oder Breitensportangebotes bewegen, müssen schon aus versicherungs- rechtlichen Gründen eine Mitgliedschaft erwerben.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen ordnungsgemäßen Aufnahmeantrag stellt und sich damit auch den Bestimmungen und Regelungen der Vereinssatzung unterwirft. Zum Erwerb der Mitgliedschaft kann der Aufnahmeantrag sowie bei Bedarf auch die Einzugsermächtigung zum Einzug des fälligen Mitgliedsbeitrages verwendet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist nach Alterklassen gestaffelt. Die aktuelle Höhe ergibt sich aus der Beitragsstaffel.

Wenn Sie Mitglied im SV Walsdorf werden wollen, benutzen Sie die entsprechenden Formulare und wenden sich hiermit an den Geschäftsführer.


Mitgliedsantrag

Aufnahmeantrag Werden Sie Mitglied beim SV Walsdorf. Den Mitgliedsantrag können Sie sich hier downloaden.


Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung Die Ermächtigung zum Bankeinzug durch Lastschrift finden Sie hier.


Satzung

Satzung Die Satzung des SV Walsdorf steht hier für Sie zum Download bereit.

Sportnews


Sportnachrichten von Sport1.de und Fußballnews von kicker online und Fußballportal.de auf einen Blick. Hier geht's zur Nachrichtenseite.

Trainingsplan SGII

Der Trainingsplan zur Vorbereitung auf die Rückrunde der C-Klasse für die Monate Februar und März 2010 ist online. Hier geht's zur Übersicht.

Fußball-Bundesliga

Tipprunde Saison 2009/10

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