Mitglied werden

Wegen der enorm hohen Kosten, die z. B. die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes oder die Jugendarbeit mit sich bringen, ist der Verein für jedes neue Mitglied dankbar. Personen, die aktiv am Spielbetrieb teilnehmen oder sich im Bereich des Freizeit- oder Breitensportangebotes bewegen, müssen schon aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Mitgliedschaft erwerben.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen ordnungsgemäßen Aufnahmeantrag stellt und sich damit auch den Bestimmungen und Regelungen der Vereinssatzung unterwirft. Zum Erwerb der Mitgliedschaft kann der Aufnahmeantrag sowie bei Bedarf auch die Einzugsermächtigung zum Einzug des fälligen Mitgliedsbeitrages verwendet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist nach Alterklassen gestaffelt. Die aktuelle Höhe ergibt sich aus der Beitragsstaffel.

  • – Kinder bis einschl. 14 Jahre: 12,00 €
  • – Kinder/Jugendliche von 15 – einschl. 17 Jahre: 18,00 €
  • – Erwachsene: 36,00 €
  • – Familienbeitrag I (2 Erwachsene verheiratet oder in Lebensgemeinschaft): 54,00 €
  • – Familienbeitrag II (2 Erwachsene verheiratet oder in Lebensgemeinschaft und mindestens 1 Kind im Haushalt wohnend bis einschl. 17 Jahre): 60,00 €

Wenn Sie Mitglied im SV Walsdorf werden wollen, benutzen Sie die entsprechenden Formulare und wenden sich hiermit an den Geschäftsführer.

Mitgliedsantrag: Werden Sie Mitglied beim SV Walsdorf. Den Mitgliedsantrag können Sie sich hier downloaden.

Einzugsermächtigung: Die Ermächtigung zum Bankeinzug durch Lastschrift finden Sie hier.